Kosten

Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 ist eine Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie durch die Grundversicherung möglich. Hierzu benötigen Sie eine Anordnung einer medizinische Fachperson (Hausärzt:in oder Psychiater:in).

Eine Anordnung für psychologische Psychotherapie umfasst 15 Behandlungssitzungen. Wenn die zuweisende Fachperson eine Fortsetzung der Therapie für notwendig hält, wird eine erneute Anordnung ausgestellt. Diese gilt für weitere 15 Sitzungen.

Für Zuweiser:innen: Sie können mir eine Anordnung für Psychotherapie direkt zukommen lassen. Meine ZSR-Nr. lautet: E594503. Hier finden Sie das Anordnungsformular:

Selbstzahlende

Als Patient:in können Sie auch auf eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse verzichten und Ihre Therapie selbst bezahlen. Eine Sitzung (60 Min.) inkl. Vor- und Nachbereitung kostet CHF 195.–.

Zusatzversicherungen

Da ich Psychotherapien über die Grundversicherung abrechne, kann ich keine Psychotherapien im Rahmen von Zusatzversicherungen durchführen. Dies ist eine Regelung der Krankenkassen, die zusammen mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die Grundversicherung eingeführt wurde.

Psychologische Beratung

Psychologische Beratungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen daher selbst bezahlt werden. Eine Sitzung (60 Min.) inkl. Vor- und Nachbereitung kostet CHF 195.–.